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Bester Schutz für alles, was Ihnen lieb ist.

UNSERE HAUSRAT-VERSICHERUNG

VERSICHERUNGSLEISTUNGEN

Beschädigung oder Zerstörung durch äussere Einwirkung sowie Abhandenkommen bis CHF 5‘000 inklusive
Grobfahrlässigkeitsschutz
Feuer und Elementar
Diebstahl, Einbruch, Raub und Veruntreuung
Wasser und Flüssigkeiten
Einfacher Diebstahl auswärts bis CHF 5'000 inklusive
Mobiliar- und Gebäudeverglasung
Reisegepäck
Cyber-Kriminalität (Identitätsklau, Cyber-Mobbing)
Bauten im Freien
Velos, Motorfahrräder, E-Bikes bis 25km/h
Services (Rohrverstopfung, Wespen-, Hornissen-, Bienennester, Schädlingsbefall)

DANK DES ALL-IN-ONE KONZEPTS

LEISTUNGSSTARKER RUNDUM-SCHUTZ

In unserer Lösunge bieten wir Ihnen als Kunde die wichtigsten Versicherungsdeckungen an. Wir machen Ihnen das Leben nicht noch komplizierter als es schon ist, wir vereinfachen und schauen, dass Sie sorglos schlafen können.

ERWEITERUNGSOPTIONEN

BESONDERE WERTGEGENSTÄNDE

Absicherung wertvoller Hausratgegenstände, z.B. Edelsteine oder Kunstgegenstände.

E-BIKE BIS 45KMH

Absicherung gegen unvorgesehene und plötzliche Beschädigung oder Zerstörung durch äussere Einwirkung sowie Verlust.

ERDBEBEN / VULKAN

Absicherung gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust

FRAGEN UND ANTWORTEN

Auf Wunsch können Sie absichern: Besondere Wertgegenstände (Uhren, Kunstgemälde, Schmuck etc.). Velos, Motorfahrräder, E-Bikes bis 45 km/h. Erdbeben und vulkanische Ereignisse.

Ihr Hausrat ist zum Neuwert versichert bis zu der in der Police aufgeführten Versicherungssumme. Als Neuwert gilt der Betrag, welcher der Neuanschaffung einer gleichartigen Sache zum Zeitpunkt des Schadenfalls entspricht.

Die aus einem Schaden resultierenden Folgekosten sind ebenfalls in definierten Grenzen mitversichert. Hierzu zählen zusätzliche Lebenshaltungskosten, z.B. wegen der Unbenützbarkeit beschädigter Räume oder Ertragsausfällen aus Untermiete; Räumungs- und Entsorgungskosten; Schadenminderungskosten; Kosten für Notverglasungen, Nottüren und Notschlösser; Schlossänderungskosten; Wiederbeschaffungskosten sowie Kosten für unumgänglich notwendige Anschaffungen oder für die Miete von Reisegepäck.

Ihr Hausrat ist an dem in der Police aufgeführten Standort versichert. Ausserhalb dieses Standortes ist der Hausrat weltweit versichert, sofern er sich dort vorübergehend und nicht länger als 12 Monate befindet.

Ja. Lediglich in den Kantonen NW und VD werden Feuer- und Elementarereignisse durch die Kantonale Versicherung versichert, alle anderen Risiken können Sie parallel über die Hausratversicherung der HanseMerkur absichern.

Melden Sie uns einfach Ihren Wohnsitzwechsel innert 30 Tagen und schon ist Ihr Hausrat auch am neuen Wohnsitz abgesichert.

Für die Berechnung der Versicherungssumme gilt folgende Faustregel: Eine Person mit normalem Einrichtungsstandard kommt in einer 1-Zimmer-Wohnung auf einen Hausrat von etwa CHF 44 000. Pro Zimmer kommen ungefähr CHF 16 000 dazu, pro Person dann auch. Kinder gelten als ½ Person. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, ob man über einen einfachen, durchschnittlichen oder gehobenen Hausrat verfügt. Nicht vergessen sollte man auch teure Sportgeräte im Keller, auf dem Estrich oder in der Garage. Um diesen Wert wird dann die Versicherungssumme erhöht.
Wer teure Bilder, Uhren, Antiquitäten oder eine wertvolle Sammlung besitzt, sollte zusätzlich zum Basishausrat diese besonderen Wertgegenstände gesondert absichern.

Profitieren Sie, indem Sie mehrere Versicherungen bei der HanseMerkur abschliessen: Bei gleichzeitigem Abschluss von Gebäude (5.0%), Hausrat (5.0%), Privathaftpflicht (5.0%), Reise (2.5%) und Rechtsschutz werden Gebäude, Hausrat und Privathaftpflicht um die Summe der in Klammern aufgeführten Prozente für den jeweiligen Abschluss der genannten Versicherungen rabattiert. Zusammengenommen können Sie auf 15% Rabatt kommen.

Die HanseMerkur übernimmt in diesem Fall die Kosten Ihrer Hotelübernachtung sowie weitere zusätzliche Lebenshaltungskosten, die sich aus der Unbenützbarkeit der beschädigten Räume ergeben - bis zu 20% der Versicherungssumme.

Die HanseMerkur reguliert vollständig den Schaden an Ihren Möbeln, obwohl gesetzlich eine Kürzung wegen grober Fahrlässigkeit vorgesehen wäre.