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VERSICHERUNG EINFACH ABSCHLIESSEN?

unkompliziert, zum umfassenden versicherungsschutz.

VERSICHERUNGSLEISTUNGEN

All-in-Deckung (z.B. Betriebsschäden, Bauunfall, plötzliche und unvorhergesehene Ereignisse)
Flüssigkeiten und Gas
Feuer und Elementar (Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch)
Diebstahl / Einbruch
Grobfahrlässigkeitsschutz
Löschwasser (z.B. infolge Blitzschlags, Überspannung, Explosion, Seng- und Schmorschäden)
Deckung für Gebäudebestandteile, die nicht durch die kantonale Gebäudeversicherung versichert sind
Ortung, Freilegung und Reparatur von Leitungen
Glasbruch
Mietertragsausfall in individueller Höhe
Folge- und Schadenverhütungskosten bis 20 % der Versicherungssumme
Geräte, Materialien und Mehrkosten bis 10% der Versicherungssumme

GEBÄUDEHAFTPFLICHT

Gegen Schäden und Kosten, die anderen durch das Gebäude entstehen.

  • Wir regulieren begründete Ansprüche Dritter.
  • Wir wehren unbegründete Ansprüche gegen Ihre Kunden ab.
  • Wir vertreten Ihre Kunden professionell gegenüber allen Geschädigten und Anspruchstellern.
  • Inklusive Rechtsschutz für Verfahren vor Straf- oder Verwaltungsbehörden.

hIGHLIGHTS

UNVERZICHTBAR FÜR IMMOBILIENBESITZER

In unserer Lösung bieten wir Ihnen als Kunde die wichtigsten Versicherungsdeckungen an. Wir machen Ihnen das Leben nicht noch komplizierter wie es schon ist, wir vereinfachen und schauen, dass Sie sorglos schlafen können.

CHF 10 MIO.

Deckungssumme in der Gebäudehaftpflicht, automatisch beinhaltet bei der Versicherung von mehr als zwei vermieteten Wohnungen oder einem kompletten Haus.

ZAHLREICHE GEFAHREN

Ohne Zusatzklauseln automatisch zahlreiche Gefahren abgedeckt.

GROBFAHRLÄSSIG-KEITSVERZICHT

Sie haben einen uneingeschränkten Versicherungsschutz. Und das ohne Zusatzvereinbarung!

SACH- UND HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG

Als sinnvolle Kombination.

Erweiterungsoption

Erdbeben, Vulkan

FRAGEN UND ANTWORTEN

Sie können sich bequem mit unserem Zusatzbaustein gegen die finanziellen Auswirkungen von Erdbeben und vulkanischen Ereignissen absichern.

Die Entschädigung versicherter Gebäude oder Gebäudeanteile bzw. Teile davon wird berechnet aufgrund ihres Ersatzwerts im Zeitpunkt des Ereignisses, abzüglich des Werts der Reste. Der Ersatzwert ist der Neuwert, der den ortsüblichen Wiederaufbau- oder Wiederherstellungskosten entspricht. Ist der Zeitwert versichert, wird die seit der Erbauung eingetretene bauliche Wertverminderung in Abzug gebracht. Entsprechend werden auch vorhandene Reste bewertet.

Neben den Gebäudeverglasungen sind auch Bruchschäden an Gläsern von Sonnenkollektoren, Solarzellen und ähnlichen Kollektoren mitversichert. Je nach Kanton werden Feuer- und Elementarschäden auch für Ihre Photovoltaikanlage über die kantonale Gebäudeversicherung versichert.

Die HanseMerkur übernimmt auch die Kosten für Frostschäden, d.h. Kosten für die Reparaturen und das Auftauen durch Frost beschädigter Wasserleitungsanlagen und daran angeschlossener Apparate im Innern des Gebäudes, wie in diesem Falle Ihres Heizungsradiators.

Ein Wasserschaden liegt vor, wenn Leitungswasser an einer nicht konzipierten Stelle austritt oder keine bestimmungsgemässe Verwendung vorliegt und es sich um einen unbeabsichtigten Schaden handelt. Z.B. durch technischen Defekt oder Bruch des Rohrsystems innerhalb des Gebäudes.

Die HanseMerkur ersetzt im Zusammenhang mit einem Wasserschaden zerstörte, beschädigte oder abhandengekommene versicherte Gegenstände.
Ebenfalls versichert sind die notwendigen Folgekosten sowie Schutzkosten bis zu 20% des Vollwertes, Geräte und Materialien bis zu 10% des Vollwertes und Mietertragsausfall bis zur gewählten Versicherungssumme.

In den auch als GUSTAVO-Kantonen bezeichneten Kantonen Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden besteht keine obligatorische kantonale Gebäudeversicherung, so dass alle Risiken und Gefahren vollständig bei der HanseMerkur abgesichert werden können. Doch selbst in den Nicht-GUSTAVO-Kantonen ist die Gebäudeversicherung der HanseMerkur sinnvoll, da sie die Leistungen der kantonalen Gebäudeversicherung um viele Leistungen ergänzt.

Das kommt auf das Kanton an:

In den Kantonen Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden und Wallis ist die Gebäudeversicherung nicht obligatorisch,

In den Kantonen Uri, Schwyz und Obwalden ist die Gebäudeversicherung obligatorisch und über Privatversicherungen (nicht über die kantonale Gebäudeversicherung) abschliessbar,

In allen anderen Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch verpflichtend über die kantonale Gebäudeversicherung. Dennoch bietet sich auch dort eine private Gebäudeversicherung der HanseMerkur an, da diese viele weitere Gefahren und Risiken - über Feuer- und Elementarschäden hinaus - abdeckt.

Ja, denn die mitversicherte Gebäudeumgebung umfasst auch bauliche Anlagen ausserhalb des versicherten Gebäudes, die sich auf dem dazu gehörenden Grundstück befinden.

Wechselt das versicherte Gebäude den Eigentümer, so gehen die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag auf den neuen Eigentümer über. Der neue Eigentümer und die HanseMerkur können anschliessend innerhalb bestimmter Fristen über die Fortsetzung des Vertrags entscheiden.